FAQs Sanierungsprojekt Taufkirchen

Wichtige Informationen im Überblick

  • Die Tiefgaragen in der Akazienstraße 1b/11a, der Eichenstraße 4 und am Lindenring 22a und 32a müssen saniert werden.
  • Hierfür sind sie bis zum 31. Dezember 2024 vollständig zu räumen.
  • Ab dem 1. Januar 2025 ist ihre Tiefgarage komplett geschlossen und nicht mehr zugänglich.
  • Die Tiefgaragen werden voraussichtlich für drei Jahre nicht zur Verfügung stehen.

Was Sie jetzt tun müssen

Ist die Tiefgarage ab 1.1.2025 noch zugänglich?

Nein, die Tiefgarage ist ab 1.1.2025 komplett geschlossen und kann nicht mehr betreten werden. Ab 1.1.2025 beginnen bauvorbereitende Maßnahmen. Es ist deshalb notwendig, alle Fahrzeuge und Gegenstände aus der Tiefgarage zu entfernen.

Wann muss ich mein Auto aus der Tiefgarage gefahren haben?

Die Tiefgarage ist ab dem 1.1.2025 geschlossen. Das heißt, Sie müssen bis zum 31.12.2024 Ihren Stellplatz komplett geräumt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir alle Gegenstände und Fahrzeuge kostenpflichtig abtransportieren lassen. Wir bitten Sie deshalb unbedingt einen freien Stellplatz zu übergeben.

Muss ich auch die Winterreifen, Fahrräder und übrige Gegenstände aus der Tiefgarage räumen?

Ja, ab 1.1.2025 ist die Tiefgarage komplett geschlossen und nicht mehr zugänglich. Bitte räumen Sie Ihren Stellplatz vollständig. Alle verbleibenden Gegenstände müssen wir ab dem 1.1.2025 kostenpflichtig entfernen lassen und entsorgen. Wir bitten Sie daher Ihre Flächen frei zu räumen und bedanken uns dafür ganz herzlich.

Wie lange kann ich die Boxen in der Tiefgarage nutzen?

Auch die Boxen müssen – wie die Stellplätze – bis zum 1.1.2025 vollständig freigeräumt werden. Bitte lassen Sie die Boxen anschließend offenstehen, um einen Zugang zu ermöglichen. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Tiefgarage ab dem 1.1.2025 auch zu Fuß nicht mehr zugänglich ist. Alle verbleibenden Gegenstände und Fahrzeuge müssen nach dem 1.1.2025 kostenpflichtig abtransportiert und entsorgt werden.

Muss ich meine Schlüssel der Garage zurückgeben?

Nein, die Schlüssel können Sie entsorgen. Während der Sanierung wird eine neue Schließanlage eingebaut. Deshalb brauchen Sie Ihre alten Schlüssel in Zukunft nicht mehr. Sie werden auch ab 1.1.2025 mit Ihrem Schlüssel nicht mehr in die Tiefgarage kommen.

Wie können Sie während der Sanierung parken?

Wo kann ich während der Sanierungsphase und der Dauer der nicht zu nutzenden Tiefgaragen parken?

Während der Sanierungsphase wird es zu einem erhöhten Parkdruck kommen. Wir bitten Sie deshalb, sich rechtzeitig um alternative Parkmöglichkeiten zu kümmern.

Wir wissen, dass dies eine unangenehme Situation für Sie darstellt, deshalb arbeiten wir mit Hochdruck an Ersatzstellflächen, können aber nicht garantieren, dass diese Flächen wohnungsnah ab dem 01.01.2025 und für alle zur Verfügung stehen werden.

Ein begrenztes Kontingent an Ersatzstellflächen steht uns bereits zur Verfügung. Sofern Sie uns Ihren Bedarf bereits gemeldet haben, kontaktieren wir Sie telefonisch zur Unterbreitung eines Angebotes – Wir bitten aufgrund der Masse an Anfragen um etwas Geduld.

Sollten Sie noch keinen Bedarf an einem Ersatzstellplatz angemeldet haben, so kontaktieren Sie uns gerne über die Kontaktmöglichkeiten. 

Wir bitten Sie, diese Herausforderung gemeinsam mit uns anzugehen und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre konstruktive Mithilfe.

Kann ich oberhalb der Tiefgaragen weiterhin parken und mich wie gewohnt aufhalten?

Sie können weiterhin oberhalb der Tiefgaragen parken. Auch die Grünflächen sind bis auf Weiteres wie gewohnt zu nutzen. Dies gilt nach aktuellen Planungsstand und bis zum Baubeginn in der Ausführungsphase, die voraussichtlich in 2026 beginnen wird. Sollten die Flächen wegen Baustelleneinrichtungen oder Bauabläufen temporär nicht nutzbar sein, werden wir darüber zeitnah informieren.

Stehen die Parkplätze nach der Sanierung wieder zur Verfügung?

Durch die Sanierungsarbeiten gehen – Stand heute – keine Parkplätze verloren. Wir streben an, in den instandgesetzten Tiefgaragenanlagen wieder genauso viele Stellflächen anzubieten wie vorher.

Wenn Sie bisher einen Stellplatz in unserer Tiefgaragenanlage angemietet hatten und nach der Sanierung wieder einen Stellplatz benötigen, werden wir uns bei der Neuvermietung mit Ihnen vorrangig wieder in Verbindung setzen. Dies wird aber erst der Fall sein, wenn die Planungsphase abgeschlossen und die Bauphase gestartet ist. Wir bitten Sie deshalb um etwas Geduld.

Was Sie über die Sanierung der Tiefgaragen wissen müssen

Wann beginnt die Sanierung und wie lange dauert sie?

Die Sanierungsarbeiten erstrecken sich insgesamt über drei Jahre. Dabei unterteilt sich der Sanierungsprozess in unterschiedliche Phasen. Ab 2025 beginnt der Planungs- und detaillierte Untersuchungsprozess. In dieser Phase werden Bauabläufe geplant und die verschiedenen Gewerke beauftragt. Aus brandschutzrechtlichen Gründen und damit die Fachplaner freien Zugang zu allen Stellplätzen haben und bauvorbereitende Maßnahmen durchführen können, muss die Tiefgarage bereits jetzt komplett geschlossen werden. Ein detaillierter Zeitplan kann allerdings erst nach der Planungsphase aufgestellt werden.

Warum werden die Tiefgaragen saniert?

Festgestellt wird ein Sanierungsbedarf durch spezialisierte Ingenieurbüros, die eventuelle Schädigungen aufnehmen und beobachten. In den Tiefgaragen wird der Sanierungsbedarf regelmäßig durch ein Fachbüro dokumentiert und durch Maßnahmen wie zusätzliche Abstützungen kompensiert.

Die jährliche Begehung hat nun ergeben, dass die Lebensdauer der Tiefgaragen abgelaufen ist und der Sanierungsprozess gestartet werden muss.

Was verursacht die Schäden in einer Tiefgarage?

Schäden an einem Objekt entstehen aus vielfältigen Gründen. Zum einen kann es über die Zeit zu Alterserscheinungen kommen. Je nach Bauweise kommt es bei einzelnen Bauteilen zu Materialermüdung. Zum anderen können äußere Einflüsse den Alterungsprozess beschleunigen. Da die Tiefgarage in der Regel ein Objekt unter der Oberfläche ist, kann es beispielsweise zu „tausalzinduzierter Korrosion“ kommen. Diese Schäden sind äußerlich nicht immer sichtbar und müssen in aufwändigen Verfahren festgestellt werden.

Was Sie über die Parkmöglichkeiten nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wissen müssen

Ab wann kann ich die Tiefgarage wieder als Parkplatz nutzen?

Die Sanierung einer Tiefgarage ist ein Prozess, der von vielen Gewerken und Verfahren abhängig ist. Nach heutiger Einschätzung können die Tiefgaragen voraussichtlich ab 2028 wieder genutzt werden. 

Wichtig: Wenn Sie bisher einen Stellplatz in der Tiefgarage angemietet hatten, werden Sie bei der Neuvermietung selbstverständlich vorrangig berücksichtigt. Wir werden uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Habe ich nach der Kündigung ein Recht auf die Wiederanmietung eines Stellplatzes?

Ein grundsätzliches Recht auf einen Stellplatz gibt es nicht. Gerne stellen wir Ihnen aber selbstverständlich nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder einen Stellplatz zur Verfügung, wenn dies möglich ist.

Dennoch wollen wir unseren bisherigen Stellplatz-Mietern vorrangig wieder einen Parkplatz anbieten. Wir werden uns rechtzeitig mit einem Angebot mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kann ich bei der Wiederanmeldung eines Stellplatzes einen anderen als den bisherigen beantragen?

Dazu, ob Sie Ihren alten Stellplatz gegen einen neuen tauschen können und ab wann das Verfahren zur Wiedervermietung beginnt, informieren wir Sie rechtzeitig.

Falls Sie bisher einen Stellplatz in unserer Tiefgarage angemietet hatten, werden wir Sie bei der Neuvermietung vorrangig berücksichtigen. Dabei versuchen wir Ihre Stellplatzwünsche optimal einzuplanen. Wir werden mit einem Vorschlag rechtzeitig auf Sie zukommen.

Habe ich als Erstbewerber nach der Sanierung die Chance auf einen Stellplatz in der Tiefgarage?

Auch als Erstbewerber haben Sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die Chance auf einen Stellplatz. Es gilt hierfür die reguläre Vormerkliste. Allerdings werden die Stellplatzwünsche unserer bisherigen Mieter vorrangig berücksichtigt.

Kontaktmöglichkeiten

Bei Fragen rund um die Sanierungsarbeiten nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:

  1. Nutzen Sie unser Kontaktformular
  2. Wenden Sie sich gerne telefonisch an unseren Kundenservice unter 089 877 662-5800.
  3. Wir stehen Ihnen auch vor Ort zur Verfügung. Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle Taufkirchen, Akazienstraße 1a, stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr.
Zum Seitenanfang springen